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Wir garantieren, die Rechteverletzung oder den Gesetzverstoß, wenn vorhanden, unverzüglich zu entfernen oder abzuändern.

Hierfür ist keine Einschaltung eines Rechtsanwaltes notwendig.
Die Einschaltung eines Anwaltes, die für den Internetbetreiber zur kostenpflichtigen Abmahnung führt, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoss gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherschendes Motiv der Verfahrensleitung, insbesondere einer kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadenmilderungspflicht darstellen.

Sollte dennoch vor Kontaktaufnahme eine kostenauslösende Handlung Ihrerseits vorgenommen werden, weisen wir diese Kosten im vollen Umfang zurück. Wir werden gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung dieser Bestimmung einreichen.
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